Streit um Rundfunkgebühren für Handys und Notebooks, 27.04.08
Von:
Patrick Kowal (Leserbrief an den SPIEGEL)
Kommentar:
Ich soll also Gebühren dafür zahlen, dass ich ein Internet-fähiges Gerät besitze, auch wenn ich gar keinen Internet-Anschluss habe? Tja, dann werde ich mal ganz schnell Kindergeld beantragen. Ich habe zwar noch keine Kinder, aber das Gerät ist vorhanden.
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