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Finanzbranche muss Provisionen aufdecken, 26.09.08
Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter, Finanzvermittler, Kapitalanlage-Gesellschaften, Emittenten: Sie alle müssen künftig die Provionen offen legen, die sie bisher verdeckt als Vermittlunshonorar gezahlt bzw. erhalten haben. Das hat der Bundesgerichtshof am 06.03.2007 entschieden. Bislang war es in der Finanzbranche üblich, Provisionen zur Vertriebssteuerung still und heimlich fließen zu lassen. Die Anleger merkten nichts von Bestandsprovisionen, Managementgebühren und provisionsähnlichen Leistungen, die zu ihren Lasten gezahlt wurden. Das Urteil betrifft nicht nur Wertpapiergeschäfte, sondern sämtliche Kapitalanlagen, also auch Bausparverträge und Lebensversicherungen. Anleger sollten prüfen, ob sie ein Recht auf Schadenersatz haben.
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